Benutzungsordnung der Bibliothek der Psychoanalyse im Sigmund Freud Museum

Gültig ab November 2022

 

I.  Bestand

Die Bibliothek der Psychoanalyse im Sigmund Freud Museum ist mit einem Bestand von ca. 40.000 Medien die größte öffentliche und wissenschaftliche Fachbibliothek für Psychoanalyse in Europa. Zu ihren Beständen zählen die Werke Freuds in Erstausgaben sowie deutsche und internationale Gesamtausgaben und voranalytische Schriften. Die Bibliothek verfügt über sämtliche Publikationen des von Freud gegründeten Internationalen Psychoanalytischen Verlages und Veröffentlichungen der frühen Psychoanalytiker:innen unterschiedlichster Schulrichtungen. Neben Referenzwerken und Medien zu Theorie, Technik und Geschichte der Psychoanalyse, ergänzt ein großer interdisziplinärer Bestand den Sammelschwerpunkt. Der umfassende Zeitschriftenbestand deutschsprachiger und internationaler Fachzeitschriften sowie ein nennenswerter Bestand an historischen Zeitschriftenreihen und einer Separatasammlung unterstreicht den Stellenwert der Bibliothek für die psychoanalytische Forschung. Auch Audiovisuelle Medien, Bild- u./od. Tonträger rund um Freud und die Psychoanalyse stehen den BenutzerInnen zur Verfügung.

 

II.  Aufgaben

Neben der Bereitstellung psychoanalytischer Literatur an Forschende, Lehrende, Studierende, praktische Psychoanalytiker:innen und allen anderen am Thema interessierte Personen, bestehen die Aufgaben der Bibliothek insbesondere, im kontinuierlichen Ausbau, der Erhaltung und Erschließung ihres Bestandes nach bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Standards und in der Unterstützung wissenschaftlicher Recherche.

 

III.  Öffnungszeiten

(1) Die Öffnungszeiten werden vom Vorstand der Sigmund Freud Privatstiftung festgesetzt und in den Informationsmaterialien der Bibliothek und der Homepage der Sigmund Freud Privatstiftung kundgemacht. Die aktuell geltenden Öffnungszeiten sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

(2) Zur Durchführung notwendiger organisatorischer Arbeiten, Inventur oder Urlaubszeiten behält sich Bibliothek die vorübergehende Änderung der Öffnungszeiten sowie einzelne Schließtage vor, diese werden ebenfalls auf der Homepage bekannt gegeben.

(3) Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zutritt und Aufenthalt in der Bibliothek grundsätzlich nur Mitarbeiter:innen der Sigmund Freud Privatstiftung gestattet; Ausnahmeregelungen für die Benützung der Bibliothek außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten sind nur mit Genehmigung der Bibliotheksleitung möglich.

 

IV.  Benutzung

(1) Der Bibliotheksbestand kann von allen Interessierten während der Öffnungszeiten der Bibliothek entgeltfrei vor Ort benutzt werden.

(2) Der Großteil des Bestandes ist in den Bibliotheksräumen frei zugänglich aufgestellt.

(3) Alte und wertvolle Bestände sind aus sicherheitsbedingten und konservatorischen Gründen nicht frei zugänglich fachgerecht in den Magazinen gelagert. Bei nachgewiesenem Interesse werden diese Werke der so genannten Verschlussliteratur ausgehoben und sind vorbehaltlich ihres physischen Zustandes vor Ort benutzbar. Verschlussliteratur ist mindestens einen Tag vor der Benutzung persönlich, telefonisch oder per E-Mail vorzubestellen.

 

V. Bibliothekskatalog

Für die Literaturrecherche steht ein Benutzer:innen-PC samt Internetzugang vor Ort zur Verfügung. Die Suchmaschine der Bibliothek ist auch via Homepage der Sigmund Freud Privatstiftung oder über den Katalog des Österreichischen Bibliothekenverbundes ortsungebunden online abrufbar.

Der Benutzer:innen-PC ist ausschließlich für wissenschaftliche Recherchen gedacht.

 

VI.  Entlehnung

(1) Buchbestellung erfolgt vor Ort, eine Online-Bestellung ist nicht möglich.

(2) Entlehnberechtigte Personen können Bücher für die Dauer von 4 Wochen (28 Tage) ausleihen. In Einzelfällen kann Personen, die einen besonderen Bedarf an einer längeren Ausleihe vorbringen können, ein einmaliger Sonderentlehnstatus gewährt werden. Insbesondere ist DissertantInnen und Personen, die sich zu Forschungszwecken in Wien aufhalten, der Sonderentlehnstatus zuzuerkennen.

(3) Entlehnberechtigt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz bzw. ihre Arbeits-, Ausbildungs- oder Forschungsstätte haben.

(4) Für die Ausstellung eines erforderlichen Entlehnausweises ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen.

(5) Der Entlehnausweis berechtigt zur Entlehnung von maximal fünf Medien pro Entlehnvorgang und ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.

(6) Die Jahresgebühr für die Entlehnberechtigung beläuft sich auf 25 €. Studierende und Mitglieder der Sigmund Freud Gesellschaft erhalten eine ermäßigte Jahreskarte für 15 €. Freund:innen des Sigmund Freud Museums, SchülerInnen und Lehrlinge, Kandidat:innen der Wiener Psychoanalytischen Akademie und Angehörige (Lehrende und Studierende) der Fakultät für Psychologie der Universität Wien können kostenfrei entlehnen.

(7) Die Tageskarte im Wert von 3,00 € ermöglicht eine eingeschränkte Entlehnung von max. 5 Werken für die Dauer von 2 Wochen ohne Verlängerungsoption.

(8) Der Entlehnausweis ist nicht auf Dritte übertragbar.

(9) Das Weiterverleihen entlehnter Werke seitens der Benutzer:innen ist nicht gestattet.

 

VII.  Rückgabe

(1) Entlehnte Medien sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert persönlich zu retournieren.

(2) Bei Verhinderung der fristgerechten Rückgabe wird um Verständigung (telefonisch oder per E-Mail) ersucht.

(3) Eine zweimalige Verlängerung entlehnter Medien innerhalb der Entlehnfrist ist grundsätzlich möglich, sofern Bücher nicht von anderen Leser:innen benötigt werden.

(4) Werden entliehene Medien ausnahmsweise mit Genehmigung der Bibliothek per Post zurückgesandt, so geschieht dies auf Risiko des:r Benutzer:in. Die Benutzer:innen haben für eine entsprechende schadensvermeidende Verpackung zu sorgen. Bis zum Eingang des Bibliotheksguts in der Bibliothek trägt die:der Benutzer:in das Verlust- und Beschädigungsrisiko.

 

VIII.  Mahnung

(1) Bei Überschreitung der Entlehnfrist erfolgt die Mahnung schriftlich (e-mail od. Postweg).

(2) Der Mahnung ist ehest möglich Folge zu leisten.

(3) Solange ein Versäumnis bezüglich der Rückgabe besteht, hat dies die vorübergehende Sperre der Entlehnberechtigung zur Folge.

(5) Für säumige Medien werden pro Woche Mahngebühren in der Höhe von 0,50 € fällig.

 

IX.  Datenschutz

(1) Die Bibliothek bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung. Die Bibliothek ist berechtigt, die für die Ausstellung der Entlehnberechtigung benötigten personenbezogenen Daten in automatisierter Form zu speichern. Diese sind von der:dem Antragsteller:in im Benutzer:innendatenblatt anzugeben. Die Daten werden entsprechend dem österr. Datenschutzgesetz behandelt.

(2) Benutzer:innen können auf Wunsch einen vollständigen Ausdruck der sie betreffenden Daten verlangen.

(3) Änderungen der persönlichen Daten sind der Bibliothek unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(4) Die Stammdaten der Benutzer:innen werden zum Zwecke der Administration im Bibliothekssystem verarbeitet und hierfür automatisiert auch an die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH übermittelt.

 

X.  Kopien

(1) Für die Anfertigung von Kopien steht den Benutzer:innen ein Kopiergerät zur Verfügung.

(2) Kopien sind von den Benutzer:innen im Regelfall selbst anzufertigen.

(3) Bei der Herstellung von Kopien ist auf den Zustand der Bestände Rücksicht zu nehmen, im Zweifelsfall entscheidet das Bibliothekspersonal über die Kopierfähigkeit des Werkes. Aus konservatorischen Gründen können alte und wertvolle Bestände vom Kopieren gänzlich ausgenommen werden.

(4) Die Anfertigung von Kopien darf nur im Einklang mit den gültigen urheberrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Die Verantwortung für die Einhaltung etwaig bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen (vgl. § 42 UrhG) obliegt dem Benutzer.

(5) Die Herstellung von Kopien ist kostenpflichtig, pro Kopie ist ein Betrag von 0,10 € an die Bibliothek zu entrichten.

 

XI.  Internetnutzung

(1) Die Bibliothek bietet zur Unterstützung der Recherche einen PC-Arbeitsplatz mit freiem Zugang zu Internet und zur Suchmaschine der Bibliothek an.

(2) Bei der Benützung des Internet-PCs und des Internetzugangs via Wireless LAN trägt der:die Benutzer:in selbst die Verantwortung dafür, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, des Strafrechts und des Datenschutzes einzuhalten. Webseiten mit Gewalt verherrlichendem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt dürfen nicht abgerufen werden.

(3) Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration des Benutzer:innen-PCs sowie das Herunterladen von Software sind generell untersagt.

(4) Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, die ordnungsgemäße Nutzung des PCs zu kontrollieren und gegebenenfalls Benutzer:innen von der Benützung des Internet-Arbeitsplatzes auszuschließen.

 

XII.  Fernleihe

(1) Als Fachbibliothek mit vielfach singulärem Bestand nimmt die Bibliothek Psychoanalyse als gebende Bibliothek am österreichweitern Fernleihsystem teil.

(2) Bestellungen können über die Fernleihstellen der Universitätsbibliotheken angefordert werden. Es gelten die Entlehnbedingungen der verleihenden Bibliothek.

(3) Die Bibliothek der Psychoanalyse verleiht Medien für 28 Tage inkl. Postweg.

(4) Die Bibliothek der Psychoanalyse bietet für Personen mit Entlehnkarte auch aktive Fernleihe mit österreichischen Verbundbibliotheken an, vorausgesetzt, das benötigte Werk ist an keiner Wiener Bibliothek vorhanden.

(4) Die Postgebühren der Fernleihebestellung übernimmt die beantragende Person im Wege der bestellenden Bibliothek.

(5) Von der Fernleihe ausgeschlossen sind nach der Österreichischen Fernleiheordnung:

(5a) Werke, deren Veröffentlichung oder Verbreitung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Verfügungen oder vertraglich übernommener Verpflichtungen unzulässig ist

(5b) Werke, deren Aufbewahrung im Hinblick auf ihren Wert besondere Sicherheitsmaßnahmen oder konservatorische Vorkehrungen erfordert

(5c) Werke, deren ständige Verfügbarkeit in den Räumen der Bibliothek bzw. der betreffenden übergeordneten Institution zur Sicherung des Lehr- und Forschungsbetriebes, der Bibliotheksbenützung und Bibliotheksverwaltung unbedingt erforderlich ist, insbesondere bibliographische- oder sonstige Nachschlagewerke

(5d) sonstige alte, wertvolle oder schwer ersetzbare Werke

(5e) sonstige Werke, die besonderer Schonung bedürfen (z.B. Loseblattausgaben, Zeitungen, Zeitschriften, elektronische Medien, etc.).

 

XIII.  Ordnung und Sicherheit

(1) Zur Gewährleistung eines geordneten Bibliotheksbetriebes ist die Sigmund Freud Privatstiftung berechtigt, zweckdienliche Maßnahmen zur Sicherheit der Bestände, des Inventars sowie des ungestörten Bibliotheksbetriebs zu setzen.

(2) In den Bibliotheksräumlichkeiten ist Ruhe zu wahren.

(3) Rauchen, Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet.

(4) Die Mitnahme von Gegenständen, die eine Gefährdung von Personen, des Inventars oder der Bestände der Bibliothek darstellen bzw. den Bibliotheksbetrieb behindern, sowie die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

(5) Die Verwendung von Mobiltelefonen im Lesesaal ist nicht erlaubt.

(6) Taschen, Rucksäcke u.ä., Mäntel, Jacken, Hüte und Schirme sind ausnahmslos in der Garderobe des Sigmund Freud Museums abzulegen. Transparente Bibliothekstaschen können verwendet werden.

(7) Der Inhalt von mitgebrachten Taschen und dergleichen sind in Hinblick auf die Sicherung der Bibliotheksbestände auf Verlangen dem zuständigen Bibliothekspersonal vorzuweisen.

(8) Personen, die trotz Abmahnung wiederholt gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, wird das Benutzungsrecht eingeschränkt oder entzogen. Diese Beschränkungen bzw. der gänzliche Ausschluss von der Benutzung bedarf einer Verfügung durch den Vorstand der Sigmund Freud Privatstiftung.

(9) Die Bibliotheksleitung ist verpflichtet, Diebstähle und andere gerichtlich strafbare Handlungen zur Anzeige zu bringen.

 

XIV. Sorgfaltspflicht

(1) Benutzer:innen sind verpflichtet, die Anordnungen des Bibliothekspersonals und die Vorschriften der Benutzungsordnung zu befolgen.

(2) Benutzer:innen haften für Schäden, die der Bibliothek durch Nichtbefolgen dieser Pflichten entstehen.

(3) Das Inventar der Bibliothek und die von ihr verwalteten Werke sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Jede Art der Beschädigung und Verschmutzung der bibliothekseigenen Bestände ist zu vermeiden.

(4) Benutzte und entlehnte Medien dürfen weder durch Eintragungen, An- und Unterstreichungen und andere Arten der Markierung, Umbiegen oder Entfernen von Seiten oder einzelnen Teilen verunstaltet oder beschädigt werden.

 

XV.  Haftung bei Beschädigung und Verlust

(1) Der:die Entlehner:in bzw. Benutzer:in haftet im Fall von Beschädigung und Verlust während der Benutzung bzw. Entlehnung von Bibliotheksgut.

(2) Beschädigungen oder Verlust sind der Bibliothek unverzüglich zu melden.

(3) Seitens des:r Benutzer:n ist im Falle von Beschädigung oder Verlust voller Ersatz der Restaurierungs- bzw. Neuanschaffungskosten zu leisten. Die Sigmund Freud Privatstiftung behält sich geeignete Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung auf Rechnung der BenutzerInnen vor.

(4) Weigert sich der:die Nutzer:in trotz mehrmaliger Mahnung, die Bücher binnen 90 Tagen nach Fälligkeitsdatum zurückzubringen, erfolgt ein Neuankauf der Medien und die Kosten werden ihm:ihr in Rechnung gestellt. Der Neuankauf erfolgt über den Buchhandel; im Falle vergriffener Medien über Antiquariate.

(5) Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten und abgelegten Kleidungsstücken, Gegenständen oder Wertsachen.

 

XVI.  Inkrafttreten der Benutzungsordnung

(1) Diese Bibliotheks- und Benutzerordnung tritt mit November 2022 in Kraft und setzt alle vorangegangenen Kundmachungen außer Kraft.

(2) Die aktuelle Version liegt in der Bibliothek zur Ansicht auf und ist ebenfalls über die Homepage der Bibliothek abrufbar.

(3) Bei Anspruchnahme der Bibliotheksleistungen wird die gültige Benützungsordnung anerkannt.

 

Covid-19-Zusatz

Für die Dauer der Pandemie ist in sämtlichen Bibliotheksräumen ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen (ausgenommen am Arbeitsplatz), sowie auf Abstands- und Hygienevorschriften zu achten. Änderungen, die weitere Regulierungen beinhalten, können nicht ausgeschlossen werden.